NIS-2 Umsetzung für erneuerbare Energien
Was ist NIS-2?
Die NIS-2 Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, verbindliche Vorgaben zur Cybersicherheit in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit („Resilienz“) kritischer und besonders kritischer Unternehmen zu stärken.
Dazu fordert die Richtlinie die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, um ein einheitliches Mindestniveau an Sicherheit im jeweiligen Sektor zu gewährleisten.
Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) wird diese Richtlinie in Deutschland zu einem nationalen Gesetz und damit verpflichtend für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Warum betrifft NIS-2 Windparks?
Windparks zählen zur kritischen Infrastruktur im Energiesektor.
Als Teil der Stromerzeugung können sie direkt oder indirekt in den Geltungsbereich des NIS-2-Umsetzungsgesetzes fallen.
Die Richtlinie stärkt die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und technische Ausfälle – für eine sichere, stabile und zukunftsfähige Energieversorgung.
Vollumfänglich
Organisatorische Anforderungen vollständig abgedeckt
Praxisnah
Technische Umsetzung praxisnah einfach integriert
Universal
Für alle erneuerbaren Energien geeignet
Professionell
Fundiert durch jahrelange Erfahrung in der Cybersicherheit und den Erneuerbaren
Individuell
Geeignet für Anfänger bis zum Profi für IT-Sicherheit
Produktpalette
BasicPlus
Für Unternehmen mit eigener IT-/Security-Kompetenz
Premium
Für Unternehmen mit hohem Unterstützungsbedarf
Platin
Für Unternehmen ohne eigene Security-Ressourcen
Über uns
Die Umbrella Unternehmensberatung GmbH ist seit über einem Jahrzehnt vertrauensvoller Partner für die Sicherheit von Netzen und Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung und IT-Sicherheitsdienstleister des Bundes.
Die Windenergie und Flugsicherheit GmbH (WuF) ist seit über 10 Jahren der ausgewiesene Fachexperte der Windbranche und vereint technologisches Praxiswissen mit KRITIS- und ISO-Standards.
VentoSecure ist ein Kooperationsprogramm von WuF und Umbrella zur nationalen Umsetzung der NIS-2 Richtlinie. Gemeinsam sind wir perfekt aufgestellt, die Anforderungen der NIS-2 speziell für die Erneuerbaren zu erfüllen – technisch, organisatorisch, vollständig.
Unsere Mission sind einfache Lösungen für komplizierte Gesetze. Für Jedermann.
Frequently Asked Questions (FAQ)
Wer ist verantwortlicher für die Umsetzung der NIS-2 im Windpark?
Auf Unternehmensebene sind nicht nur die Geschäftsführung,
sondern alle Mitglieder der Leitungsebene verpflichtet,
die Anforderungen der NIS-2 umzusetzen.
Sie tragen gemeinsam die Verantwortung dafür,
dass geeignete Sicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen eingeführt,
überwacht und regelmäßig überprüft werden.
Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?
Windparkbetreiber fallen grundsätzlich in den Energiesektor,
genauer gesagt in die Kategorie „Energie – Stromerzeugung“.
Damit ist ein Windpark höchstwahrscheinlich betroffen,
wenn das Unternehmen eine gewisse Größe oder Systemrelevanz hat.
Hier hilft eine konkrete Betroffenheitsanalyse, zum Beispiel direkt auf der Seite des BSI.
BSI – NIS-2-Betroffenheitsprüfung
Bei Fragen unterstützen wir Sie gern!
Wo finde ich offizielle Informationen?
Auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die NIS-2-Richtlinie.
Die Seite bietet einen sehr guten Überblick und hilft, ein grundlegendes Verständnis für die gesetzlichen Anforderungen zu entwickeln.
https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2
Gibt es Umsetzungsfristen?
Grundsätzlich ist eine zeitnahe Vorbereitung und Umsetzung der NIS-2-Anforderungen erforderlich, um mögliche Verstöße gegen gesetzliche Pflichten zu vermeiden.
Nach derzeitigen Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird davon ausgegangen, dass betroffene Unternehmen nach Inkrafttreten des Gesetzes mindestens drei Monate Zeit haben, um sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren.
Die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sollen anschließend innerhalb von zwölf Monaten vollständig umgesetzt werden.
Diese Fristen gelten jedoch noch nicht als rechtsverbindlich, da das deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren befindet.
Daher empfiehlt es sich, bereits jetzt mit der Prüfung der eigenen Betroffenheit zu beginnen und erste notwendige Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen einzuleiten.
Wie viel Aufwand habe ich bei der Umsetzung der NIS-2 / NIS2UmsuCG?
Der Aufwand zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie variiert stark – je nach Reifegrad und Dokumentationsstand des Unternehmens.
SmartNIS wurde speziell für den Sektor der erneuerbaren Energien entwickelt und unterstützt Windparkbetreiber dabei, einen großen Teil der erforderlichen Arbeiten effizient umzusetzen.
Dank der modularen Pakete können Sie selbst entscheiden, wie viel Unterstützung Sie benötigen.
Ein höherer Aufwand ist kein Problem für Sie? Mit unserem umfangreichen Toolset können Sie eigenständig und strukturiert die NIS-2-Konformität erreichen.
Sie wollen so wenig Aufwand wie möglich haben? Bei unserer Rundum-Betreuung teilen Sie uns lediglich die Eckdaten Ihres Windparks mit und wir bauen für Sie eine vollständig konforme IT-Sicherheitsstruktur auf.
